Schließberechtigungen
Mit Ihrem Studierendenausweis erhalten Sie grundsätzlich automatisch eine Zugangsberechtigung zu allen Eingangstüren der Gebäude der Hochschule und zu allen Vorlesungs- und Seminarräumen. Zum Aufschließen halten Sie Ihren Ausweis an die Leser - meistens seitlich neben den Türen, grün leuchtend.
Für den selbstständigen Zugang zu Laborräumen, PC-Pools und anderen Arbeitsräumen benötigen Sie eine zusätzliche Freischaltung. Diese erhalten Sie von Ihrem/r Professor/in oder dem/der Raumverantwortlichen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Antrag zur Erteilung der Schließberechtigung ausgefüllt haben. Formulare dafür finden Sie im E-Learning unter SICHERHEIT TECHNIK.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte im Sekretariat Ihres Bereichs (IT: T1.2.26, MB und WI: T1.2.29) ab, die Sekretariate veranlassen dann Ihre Freischaltung.
Für die Wirksamkeit der Freischaltung ist neben der täglichen Aktivierung an den Eingangslesern ein einmaliges Update am Terminal neben dem Fahrstuhl in T1.2. erforderlich.
WICHTIG: Die Freischaltungen sind jeweils nur für ein Semester gültig und müssen bei Bedarf verlängert werden. Voraussetzung für alle Schließberechtigungen ist, dass Sie die erforderlichen Sicherheitsunterweisungen absolviert haben! Sie finden die allgemeine jährlich zu absolvierende Unterweisung im E-Learning unter SICHERHEIT-TECHNIK.
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die Sekretariate der Fakultät für Technik.