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Akkreditierungsverfahren

Die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) soll zur Weiterentwicklung der Studienprogramme beitragen und wird zur Überprüfung der Einhaltung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben genutzt.

Im Jahr 2017 wurden weitreichende Änderungen am bis dahin bestehenden Akkreditierungsverfahren in Deutschland eingeleitet und gesetzlich verankert. Die Länder haben hierzu Regelungen getroffen (Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)). Die Kultusministerkonferenz (KMK) beschließt zudem eine Musterrechtsverordnung (Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 – 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag). Diese Musterrechtsverordnung wurde im Mai 2018 in Landesrecht überführt (Studienakkreditierungsverordnung).

Aus diesen rechtlichen Änderungen ergibt sich, dass die Stiftung Akkreditierungsrat über die Akkreditierung entscheidet (bisher entschieden Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits vom Akkreditierungsrat zertifiziert wurden).

Alle Studiengänge der Fakultät für Technik sind durch die Stiftung Akkreditierungsrat akkreditiert. 

Zusätzlich wurden die Wirtschaftsingenieur-Studiengänge als Business School durch die Agentur AACSB international akkreditiert.

Was bedeutet Akkreditierung?

Die Akkreditierung verfolgt das Ziel, die Qualität von Lehre und Studium zu sichern, die internationale Vergleichbarkeit von Studiengängen zu verbessern und daraus folgend die Mobilität der Studierenden zu steigern.

Darüber hinaus sollen unterschiedliche Interessengruppen, Studierende, Arbeitgeber und die Öffentlichkeit, eine verlässliche Orientierung hinsichtlich der erwartbaren Qualitätsstandards der Studienprogramme erhalten.