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Weitere Fördermöglichkeiten

Merkblatt für Stipendienbewerber

Vergaberichtlinien gem. § 6 der Holl-Stiftungs-Satzung vom 25.07.2005

Geschäftsstelle:
Stadtkämmerei
Rathaus Marktplatz
75158 Pforzheim
Tel.: (07231) 39 1764
Fax: (07231) 39 1638
Email: christa.stark@stadt-pforzheim.de 
Internet: http://holl-stiftung.pforzheim.de


1. Gefördert werden Pforzheimer Studenten an Hochschulen, in erster Linie mit der Fachrichtung Architektur. Andere Fachrichtungen können berücksichtigt werden. Als Pforzheimer Student gilt, wer in Pforzheim geboren ist oder sein Abitur an einem Pforzheimer Gymnasium abgelegt hat oder in Pforzheim eine Hochschule besucht.

2. Ein Stipendium kann frühestens nach Ablauf des 3. Semesters - in begründeten Ausnahmefällen auch vorher - gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Stipendiums besteht nicht.

3. Die Förderung bezieht sich im Regelfall auf die maximale Regelstudiendauer.

4. Stipendienbewerber müssen sich bei der Geschäftsstelle der Stiftung schriftlich bewerben. Es sind beizufügen: Lebenslauf mit Lichtbild Kopien der Schul- und Prüfungszeugnisse Immatrikulationsbescheinigung Studien- oder sonstige wissenschaftliche Arbeiten Nachweis, um als Pforzheimer Student anerkannt zu werden

5. Da nur bedürftige Studentinnen und Studenten gefördert werden dürfen, sind die Einkommensverhältnisse (auch der Eltern) glaubhaft zu machen. Es genügt eine Einkommensbescheinigung. Auch über die Familienverhältnisse (Zahl der Geschwister) sollte etwas ausgesagt werden.

6. Die Annahme der Förderung verpflichtet zu einem Semesterbericht nach Ablauf des Fördersemesters.

7. Der Förderbetrag beläuft sich auf grundsätzlich 500 EUR pro Semester.

8. Antragstermine sind für das Sommersemester der 1. März und für das Wintersemester der 1. September jeden Jahres. Stand August 2012 

Das 'Aufstiegsstipendium' des Bundesministeriums für Bildung und Forschung startete im Juli 2008.

Das Stipendienprogramm unterstützt Berufserfahrene bei der weiteren Qualifizierung durch ein Studium. Gefördert wird sowohl ein Vollzeitstudium als auch ein berufsbegleitendes Studium. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren sowie der Nachweis der besonderen beruflichen Leistungsfähigkeit. Eine Bewerbung erfolgt in der Regel vor Beginn eines Studiums. Für bereits Studierende ist eine Bewerbung bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Eine formale Altersgrenze besteht nicht.

Zielgruppe des Aufstiegsstipendium sind insbesondere diejenigen, die die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife während oder nach der Ausbildung erreicht haben, bzw. den Zugang zu einem Studium durch berufliche Qualfikationen und eine Eignungsprüfung erlangen.

Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung ist vom Bildungsministerium mit der Durchführung des Stipendienprogramms beauftragt. Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie auf den Seiten des BMBF unter www.bmbf.de/de/aufstieg-durch-bildung-1240.html sowie auf den Seiten der SBB unter www.aufstiegsstipendium.de .

 Einzigartiges, unkonventionelles Förderprogramm

  • Kandidaten geben selbst einen studiumsspezifischen Verwendungszweck und benötigten Förderbetrag an (pro Stipendiat max. 5.000 Euro)
  • Die Vergabe der Stipendien erfolgt über eine demokratische Abstimmung im Internet  


1. Demokratisches Stipendium (2009): 

  • Teilnehmerzahl: 4.500
  • Abstimmungen: 60.000
  • Namhafte Sponsoren, wie KPMG, Henkel oder Deutsche Bahn


Alle Infos hierzu: http://www.stipendium.de