Engineering PF

Unsere Bachelor-Studiengänge

Hinter alltäglichen Anwendungen wie dem Internet verbergen sich hochkomplexe technische Systeme – auf Basis von Elektrotechnik und Informationstechnik (IT). Damit Sie diese modernen Entwicklungen als IngenieurIn vorantreiben können, vermitteln wir Ihnen Kenntnisse in Bereichen wie Signalverarbeitung, Mess- und Regelungstechnik oder Künstlicher Intelligenz. Ihr Wissen wenden Sie später z. B. in der Produktentwicklung, der Fertigung oder dem Technischen Vertrieb an – in Branchen wie der Elektro-, der IT- oder der Automobilindustrie.

Weitere Informationen

Es werden alle Bewerber:innen angenommen, welche die Voraussetzungen erfüllen. 

Die Termine für die zulassungsfreien Studiengänge für das Wintersemester ist der 30. September. Sie können sich vom 25. April bis zum 30. September über das Bewerbungsportal einschreiben.

1. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den aktuellen Status überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

2. Ihr Antrag an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch das Portal Schritt für Schritt geführt.

3. Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim

Die am Ende Ihres Antrags genannten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.

Fragen?

Bei offenen Fragen nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem StudiCenter auf. Das StudiCenter-Team freut sich auf Sie!

Von der Idee bis zur Serienreife – wir vermitteln Ihnen, ein Produkt mit modernen, computergestützten Methoden zu entwickeln, zu konstruieren und marktfähig zu gestalten. Die Grundlage bilden Kenntnisse in Technischer Mechanik und Konstruktion, Werkstoffkunde, Informatik oder Fertigungstechnik. Ihr Wissen wenden Sie in der Entwicklung, der Konstruktion, im Marketing und Vertrieb, im Service und der Kundenbetreuung sowie im Organisations- und Projektmanagement an – in unterschiedlichsten Branchen; regional, landesweit und international.

Weitere Informationen

Es werden alle Bewerber:innen angenommen, welche die Voraussetzungen erfüllen. 

Die Termine für die zulassungsfreien Studiengänge für das Wintersemester ist der 30. September. Sie können sich vom 25. April bis zum 30. September über das Bewerbungsportal einschreiben.

1. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den aktuellen Status überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

2. Ihr Antrag an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch das Portal Schritt für Schritt geführt.

3. Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim

Die am Ende Ihres Antrags genannten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.

Fragen?

Bei offenen Fragen nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem StudiCenter auf. Das StudiCenter-Team freut sich auf Sie!

Vom Prototyp zum fertigen Produkt – wir verknüpfen den klassischen Maschinenbau mit modernsten Produktionstechnologien und Managementmethoden. Dabei stehen die Automatisierung und Optimierung von Fertigungsprozessen sowie die Organisation und das Management der Produktion im Vordergrund. Ihr Wissen wenden Sie in der Entwicklung, der Konstruktion, im Marketing und Vertrieb, im Service und der Kundenbetreuung sowie im Projektmanagement an – in unterschiedlichsten Branchen; regional, landesweit und international.

Weitere Informationen

Es werden alle Bewerber:innen angenommen, welche die Voraussetzungen erfüllen. 

Die Termine für die zulassungsfreien Studiengänge für das Wintersemester ist der 30. September. Sie können sich vom 25. April bis zum 30. September über das Bewerbungsportal einschreiben.

1. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den aktuellen Status überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

2. Ihr Antrag an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch das Portal Schritt für Schritt geführt.

3. Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim

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Selbst eine einfache Waschmaschine verfügt über mehr Rechenleistung als ein Bürocomputer von vor zehn Jahren und kann in ein Smart Home vernetzt werden. Bei uns lernen Sie, Systeme zu entwickeln, in denen Mechanik, Elektronik und Informationstechnik perfekt zusammenwirken. Wir vermitteln Ihnen Kenntnisse in Bereichen wie Software-Entwicklung, Sensoren und Aktoren, Steuerungs- und Regelungstechnik oder Signalverarbeitung. Ihr Wissen wenden Sie als Konstrukteur:in, Entwicklungs- oder Testingenieur:in in unterschiedlichsten Branchen an.

Weitere Informationen

Es werden alle Bewerber:innen angenommen, welche die Voraussetzungen erfüllen. 

Die Termine für die zulassungsfreien Studiengänge für das Wintersemester ist der 30. September. Sie können sich vom 25. April bis zum 30. September über das Bewerbungsportal einschreiben.

1. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den aktuellen Status überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

2. Ihr Antrag an der Hochschule Pforzheim

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3. Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim

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Medizingeräte entwickeln, Vertrieb in Medizintechnik-Unternehmen managen oder innovative medizinische Produkte vermarkten – wir vermitteln Ihnen nicht nur technisches und medizinisches Know-how, sondern auch Grundlagen der Biowissenschaften. Auf Basis Ihrer Kenntnisse in Labordiagnostik, Medizinische Gerätetechnik, Betriebswirtschaft oder Kundenkommunikation arbeiten Sie in der Entwicklung und Zulassung medizintechnischer Produkte, beraten Industrieunternehmen oder verantworten das Qualitätsmanagement in Kliniken und Laboren.

Weitere Informationen

Es werden alle Bewerber:innen angenommen, welche die Voraussetzungen erfüllen. 

Die Termine für die zulassungsfreien Studiengänge für das Wintersemester ist der 30. September. Sie können sich vom 25. April bis zum 30. September über das Bewerbungsportal einschreiben.

1. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den aktuellen Status überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

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Ob in Smartphones oder in Navigationssystemen: Mikroelektronische Systeme begegnen uns überall. Sie beruhen auf dem Zusammenwirken von Hard- und Software – diese Schnittstelle ist das Arbeitsgebiet der Technischen Informatik. Wir vermitteln Ihnen Kenntnisse in Bereichen wie Elektronik, Automatisierungs-, Informations- oder Nachrichtentechnik. Ihr Wissen wenden Sie später als Software-EntwicklerIn oder im Vertrieb, Service oder der Qualitätssicherung – in Branchen von der Automatisierungstechnik bis hin zum Fahrzeugbau – an.

Weitere Informationen

Es werden alle Bewerber:innen angenommen, welche die Voraussetzungen erfüllen. 

Die Termine für die zulassungsfreien Studiengänge für das Wintersemester ist der 30. September. Sie können sich vom 25. April bis zum 30. September über das Bewerbungsportal einschreiben.

1. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den aktuellen Status überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

2. Ihr Antrag an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch das Portal Schritt für Schritt geführt.

3. Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim

Die am Ende Ihres Antrags genannten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.

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Bei offenen Fragen nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem StudiCenter auf. Das StudiCenter-Team freut sich auf Sie!

Die Unternehmenswelt wird immer komplexer – deswegen sind Führungskräfte gefragt, die eine integrierende Funktion übernehmen und bei der Steuerung der Geschäfte das gesamte Unternehmen im Blick haben. Bei uns lernen Sie, betriebswirtschaftliche und technische Methoden zu kombinieren sowie komplexe operative und strategische Herausforderungen zu lösen; auf Basis Ihrer Kenntnisse in Bereichen wie Technik, Wirtschaft, Mathematik, Programmierung, Controlling, Informationstechnologie, Ingenieursysteme, Logistik oder Produktion.

Weitere Informationen

Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik[1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch[2] = 20 %

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des BT-WISO Studierfähigkeitstestes = 30 %

Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Tests schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu 100%. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Tests nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

_________________________

[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Alle weiteren Informationen zum BT-WISO Studierfähigkeitstest sowie das entsprechende Anmeldeportal finden Sie hier.

Orientierungstest

Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen.

Mit dem Orientierungstest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.

Der Orientierungstest findet online statt und kann jederzeit unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden.

Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.B. Auswahlgespräch, Eignungsfeststellungsverfahren oder Studierfähigkeitstest).

Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen.

Studierfähigkeitstest

Wenn Sie sich für einen betriebswirtschaftlichen Studiengang oder für einen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht interessieren, können Sie am BT-WISO (Studierfähigkeitstest für Bachelorstudiengänge in  Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) teilnehmen. Dies ist ein Test zur Erfassung von Fähigkeiten, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelorstudiums in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von Bedeutung sind.

Einerseits kann Ihnen die Teilnahme eine Entscheidungshilfe sein, ob die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen Ihr Interesse weckt und andererseits können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.

Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist freiwillig.

Das Ergebnis des Studierfähigkeitstests wird bei der Ermittlung der Gesamtnote für das Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn dadurch die Gesamtnote verbessert werden kann. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Sie können den Testbericht beliebig oft für Bewerbungen verwenden.

Bitte beachten Sie, dass der Studiengang Betriebswirtschaft/International Business ein eigenes Auswahlverfahren durchführt.

Der Test wird in Kooperation mit der ITB Consulting GmbH durchgeführt, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Test (z.B. Inhalte, Aufbau, Termine, Teinahmegebühren) auf den externen Seiten der ITB Consulting GmbH.

Gemäß den Vergabevorschriften für Studienplätze kann jede Hochschule innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird.

Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer, Zweitstudiumbewerber und Bewerber, deren Ortsbindung im öffentlichen Interesse steht. Die übrigen Studienplätze werden vergeben:

- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren

Es gelten folgende Auswahlkriterien:

Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %

[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des Studierfähigkeitstestests  = 30 %.
    Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.
    Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.

Bewerbung

Bewerbungsstichtag ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.

Ab dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden.

Sonderanträge zur Bewerbung

Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.

Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.

Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen.

Bitte beachten Sie den gesonderten Hinweis der Fakultät Gestaltung zum Härtefallantrag.

Ein Härtefall gem. HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten.

Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.

Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst nach HZVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.

Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. HZVO ist gegeben bei Bewerbern, die


a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,


b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.

In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls sie Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.

Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten eingereicht werden.

Die Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem Auslandsschuljahr sind keine Begründungen.

Die Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge für das Wintersemester 2022/23 beginnt am 06. Mai 2022 und endet am 15. Juli 2022.

Bewerbungsprozess (Bachelor) für

  • alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:

1. Registrierung auf hochschulstart.de

Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.

2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.

Bitte beachten Sie:

Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung (externer Link).

Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim im Falle einer Immatrikulation/Einschreibung

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.

Unternehmen, die langfristig erfolgreich am Markt agieren wollen, müssen gefragte innovative Produkte und Geschäftsmodelle entwickeln und gestalten. Eine gute Idee muss bewertet und ihre Vermarktungschance ausgelotet werden. All das lernen Sie bei uns auf Basis Ihrer Kenntnisse in Bereichen wie Technik, Wirtschaft, Mathematik, Programmierung, Design & Cross Cultural Management oder Produkt- & Service-Innovationen. Der interdisziplinäre Studiengang verbindet technische, wirtschaftliche und gestalterische Inhalte.

Weitere Informationen

Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik[1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch[2] = 20 %

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des BT-WISO Studierfähigkeitstestes = 30 %

Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Tests schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu 100%. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Tests nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

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[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Alle weiteren Informationen zum BT-WISO Studierfähigkeitstest sowie das entsprechende Anmeldeportal finden Sie hier.

Orientierungstest

Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen.

Mit dem Orientierungstest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.

Der Orientierungstest findet online statt und kann jederzeit unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden.

Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.B. Auswahlgespräch, Eignungsfeststellungsverfahren oder Studierfähigkeitstest).

Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen.

Studierfähigkeitstest

Wenn Sie sich für einen betriebswirtschaftlichen Studiengang oder für einen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht interessieren, können Sie am BT-WISO (Studierfähigkeitstest für Bachelorstudiengänge in  Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) teilnehmen. Dies ist ein Test zur Erfassung von Fähigkeiten, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelorstudiums in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von Bedeutung sind.

Einerseits kann Ihnen die Teilnahme eine Entscheidungshilfe sein, ob die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen Ihr Interesse weckt und andererseits können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.

Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist freiwillig.

Das Ergebnis des Studierfähigkeitstests wird bei der Ermittlung der Gesamtnote für das Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn dadurch die Gesamtnote verbessert werden kann. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Sie können den Testbericht beliebig oft für Bewerbungen verwenden.

Bitte beachten Sie, dass der Studiengang Betriebswirtschaft/International Business ein eigenes Auswahlverfahren durchführt.

Der Test wird in Kooperation mit der ITB Consulting GmbH durchgeführt, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Test (z.B. Inhalte, Aufbau, Termine, Teinahmegebühren) auf den externen Seiten der ITB Consulting GmbH.

Gemäß den Vergabevorschriften für Studienplätze kann jede Hochschule innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird.

Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer, Zweitstudiumbewerber und Bewerber, deren Ortsbindung im öffentlichen Interesse steht. Die übrigen Studienplätze werden vergeben:

- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren

Es gelten folgende Auswahlkriterien:

Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %

[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des Studierfähigkeitstestests  = 30 %.
    Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.
    Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.

Bewerbung

Bewerbungsstichtag ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.

Ab dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden.

Sonderanträge zur Bewerbung

Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.

Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.

Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen.

Bitte beachten Sie den gesonderten Hinweis der Fakultät Gestaltung zum Härtefallantrag.

Ein Härtefall gem. HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten.

Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.

Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst nach HZVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.

Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. HZVO ist gegeben bei Bewerbern, die


a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,


b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.

In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls sie Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.

Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten eingereicht werden.

Die Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem Auslandsschuljahr sind keine Begründungen.

Die Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge für das Wintersemester 2022/23 beginnt am 06. Mai 2022 und endet am 15. Juli 2022.

Bewerbungsprozess (Bachelor) für

  • alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:

1. Registrierung auf hochschulstart.de

Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.

2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.

Bitte beachten Sie:

Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung (externer Link).

Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim im Falle einer Immatrikulation/Einschreibung

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.

Große, kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland sind in hohem Maß international ausgerichtet. Hier ist interkulturelle Managementkompetenz von Fachkräften an der Schnittstelle zwischen Technik und Betriebswirtschaft gefragt. Wir vermitteln Ihnen Kenntnisse in Bereichen wie Informationstechnologie, Statistik, Cultural Awareness, International Business oder Operations Management. Sie lernen nicht nur in Pforzheim, sondern auch an einer unserer über hundert Partnerhochschulen weltweit und haben außerdem die Chance, mit dem Double Degree zusätzlich einen internationalen akademischen Abschluss zu erwerben.

Weitere Informationen

Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik[1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch[2] = 20 %

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des BT-WISO Studierfähigkeitstestes = 30 %

Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Tests schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu 100%. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Tests nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

_________________________

[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Alle weiteren Informationen zum BT-WISO Studierfähigkeitstest sowie das entsprechende Anmeldeportal finden Sie hier.

Orientierungstest

Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen.

Mit dem Orientierungstest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.

Der Orientierungstest findet online statt und kann jederzeit unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden.

Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.B. Auswahlgespräch, Eignungsfeststellungsverfahren oder Studierfähigkeitstest).

Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen.

Studierfähigkeitstest

Wenn Sie sich für einen betriebswirtschaftlichen Studiengang oder für einen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht interessieren, können Sie am BT-WISO (Studierfähigkeitstest für Bachelorstudiengänge in  Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) teilnehmen. Dies ist ein Test zur Erfassung von Fähigkeiten, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelorstudiums in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von Bedeutung sind.

Einerseits kann Ihnen die Teilnahme eine Entscheidungshilfe sein, ob die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen Ihr Interesse weckt und andererseits können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.

Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist freiwillig.

Das Ergebnis des Studierfähigkeitstests wird bei der Ermittlung der Gesamtnote für das Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn dadurch die Gesamtnote verbessert werden kann. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Sie können den Testbericht beliebig oft für Bewerbungen verwenden.

Bitte beachten Sie, dass der Studiengang Betriebswirtschaft/International Business ein eigenes Auswahlverfahren durchführt.

Der Test wird in Kooperation mit der ITB Consulting GmbH durchgeführt, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Test (z.B. Inhalte, Aufbau, Termine, Teinahmegebühren) auf den externen Seiten der ITB Consulting GmbH.

Gemäß den Vergabevorschriften für Studienplätze kann jede Hochschule innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird.

Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer, Zweitstudiumbewerber und Bewerber, deren Ortsbindung im öffentlichen Interesse steht. Die übrigen Studienplätze werden vergeben:

- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren

Es gelten folgende Auswahlkriterien:

Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %

[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des Studierfähigkeitstestests  = 30 %.
    Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.
    Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.

Bewerbung

Bewerbungsstichtag ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.

Ab dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden.

Sonderanträge zur Bewerbung

Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.

Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.

Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen.

Bitte beachten Sie den gesonderten Hinweis der Fakultät Gestaltung zum Härtefallantrag.

Ein Härtefall gem. HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten.

Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.

Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst nach HZVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.

Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. HZVO ist gegeben bei Bewerbern, die


a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,


b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.

In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls sie Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.

Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten eingereicht werden.

Die Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem Auslandsschuljahr sind keine Begründungen.

Die Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge für das Wintersemester 2022/23 beginnt am 06. Mai 2022 und endet am 15. Juli 2022.

Bewerbungsprozess (Bachelor) für

  • alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:

1. Registrierung auf hochschulstart.de

Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.

2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.

Bitte beachten Sie:

Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung (externer Link).

Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim im Falle einer Immatrikulation/Einschreibung

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.

Schneller mehr erreichen! Im Rahmen des neuen kooperativen Angebots StudiumPLUS der Fakultät für Technik können in nur fünf Jahren zwei berufsqualifizierende Abschlüsse erworben werden. Angehende Industriemechaniker/Feinwerkmechaniker können ihre Berufsausbildung mit dem Bachelorstudium „Maschinenbau/Produktionstechnik und -management“ oder „Maschinenbau/Produktentwicklung“, angehende Mechatroniker ihre Berufsausbildung mit dem Bachelorstudium „Mechatronik“ verbinden.

Mehr Informationen und die Liste unserer aktuellen Kooperationsunternehmen finden Sie auf der Webseite zu StudiumPLUS der Fakultät für Technik.



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