Mobilität bewegt auch Dich? Dann sind Intelligente Systeme der Mobilität aus interdisziplinärer Perspektive dein Fach!
Verknüpfe die breite Ausbildung des Wirtschaftsingenieurwesen mit der Spezialisierung in intelligenten Mobilitätssystemen.
- Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.)
- Dauer: 7 Semester inkl. 1 Praxissemester und Thesis
- Zulassung: zum Sommer- und Wintersemester
Wesentliche Studieninhalte:
- Fahrzeugsysteme und Elektronische Antriebssysteme
- Computer Netzwerke und Data Science
- Künstliche Intelligenz für Autonome Systeme
Besonderheiten:
- fast 40% individuelle Studieninhalte
- breites Fächerspektrum als Grundlage
- zukunftsweisende Themen als Spezialisierung
Mögliche Berufsfelder:
- Automobilindustrie, Transportgewerbe/Logistik, Mobilitätsdienstleister
Welche Aspekte der Intelligenten Mobilität werden im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen/ Intelligent Mobility der Hochschule Pforzheim behandelt?
Basis Wirtschaftsingenieurwesen
Wirtschaftsingenieure verknüpfen technologische und betriebswirtschaftliche Themen und sind vielseitig einsetzbare Generalisten. In der Praxis gestalten Sie häufig interdisziplinäre und komplexe Systeme und erarbeiten Prozesse mit vielfältigen Schnittstellen im Unternehmen.
Fokus Intelligent Mobility (dt. intelligente Mobilität)
Im Studiengang Intelligent Mobility stehen intelligente Mobilitätssysteme im Vordergrund der Betrachtung. Doch was ist intelligente Mobilität?
Die folgenden acht Aspekte bilden gemeinsam einen Rahmen für die Entwicklung und Bewertung intelligenter Mobilitätslösungen und tauchen fachübergreifend im Studium immer wieder auf. Dadurch lernen sie im Studium nachhaltige, sichere und nutzerorientierte Mobilitätsangebote zu schaffen, die den steigenden Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht werden.
Systemische Effizienz
Effizienz in der intelligenten Mobilität betrifft die Optimierung von Verkehrsflüssen über verschiedene Verkehrsmitteln hinweg, sowie die Reduzierung von Leerlaufzeiten, Energieverlusten und unnötigem Ressourcenverbrauch. Intelligente Verkehrsmanagement-Systeme nutzen beispielsweise Datenanalytik und vorausschauende Modellierung, um Staus zu minimieren und die Durchflussgeschwindigkeit zu maximieren. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung der Verkehrsinfrastruktur, verringert den Energieverbrauch und verkürzt Reisezeiten.
Technische Effizienz
Technische Effizienz bezieht sich auf die Minimierung von Reibungsverlusten, Luftwiderstand, Wärmeverlusten und Lärmerzeugung durch Fahrzeuge und Verkehrssysteme. Durch die Optimierung von Fahrzeugdesigns und die Verbesserung von Infrastrukturen können Energieverbrauch und Umweltbelastungen gesenkt werden. Auf Seite der Verkehrsträger betrachtet man wichtige Teilaspekte wie Reibung, Luftwiderstand des Fahrzeugs und die Effizienz von Motoren. Letzte bezieht sich darauf, wie gut ein Motor die ihm zugeführte Energie (in der Regel in Form von Kraftstoff oder elektrischer Energie) in nutzbare Arbeit (Bewegung) umwandelt, während der Energieverlust, vor allem durch Wärme, Reibung und Lärm, minimiert wird. Auch die Effizienz der Übertragung und Speicherung von Energie in ein Fahrzeug, bspw. in einer Batterie oder auch ein einem Wasserstofftank, werden betrachtet. Die Nutzung von Daten in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz bietet schließlich zahlreiche Möglichkeiten an nicht nur technische Systeme wie Fahrzeugteile oder Fahrzeuge effizienter zu gestalten, sondern auch das Ökosystem eines Transport Anbieters oder gar auch ganze Transportsysteme (Intelligent Transport System) wie eine Stadt zu optimieren und resilienter zu machen.
Sicherheit
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil intelligenter Mobilität. Durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie Fahrerassistenzsysteme, automatisierte Notbremsung und vernetzte Fahrzeuge werden Unfälle verhindert und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle signifikant zu reduzieren. Automatisierte Fahrzeuge sollen dazu ebenfalls einen Beitrag leisten.
Resilienz und Flexibilität
Resilienz ist Fähigkeit eines Systems, Störungen zu widerstehen und sich von diesen zu erholen. Die Fähigkeit, sich schnell an veränderte Anforderungen und Bedingungen anzupassen, ist ein Schlüsselmerkmal intelligenter Mobilität. Dies betrifft sowohl die Anpassungsfähigkeit bei veränderter Nachfrage, Umgang mit unterschiedlichsten Wetterbedingungen und Reaktion bei außergewöhnlichen Ereignissen und Störungen. Automatisierte Fahrzeuge können hier als „mobility gap filler“ also zur Überbrückung der letzten Meile oder bei Störungen eingesetzt werden, um das Transportsystem als Ganzes resilienter zu machen. Flexibilität in der Planung und Angebotsgestaltung ermöglicht es ferner, effiziente und nachfrageorientierte Mobilitätslösungen zu bieten, die auch außerhalb urbaner Ballungsgebiete zuverlässig verfügbar sind.
Komfort (Benutzerfreundlichkeit)
Das Ziel ist es, Reisen so angenehm und stressfrei wie möglich zu gestalten. Neben dem wesentlichen Komfort der Fahrzeuge und Verkehrsknotenpunkte umfasst dies auch intuitive Buchungsplattformen, flexible Zahlungsmöglichkeiten und personalisierte Dienste, die sich den individuellen Bedürfnissen der Nutzer anpassen. Ein hoher Komfort erhöht die Akzeptanz und Nutzung öffentlicher und geteilter Mobilitätsangebote. Forschung und Entwicklung arbeitet aktuell sehr aktiv daran, das Fahren zu automatisieren bis hin zum vollen Ersatz der Fahrer, welche ihre Zeit dann anders nutzen können.
Intermodalität und Vernetzung
Ein intelligentes Mobilitätssystem erlaubt Nutzern, nahtlos zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln zu wechseln und damit ein wesentlich besseres Mobilitätsangebot zu bekommen. Die Integration von Fahrradverleih, Carsharing, öffentlichem Verkehr, automatisierter Fahrzeuge und Fußwegen in eine einzige, nutzerfreundliche Plattform fördert die Nutzung multimodaler Reiseketten. Dies erhöht nicht nur die Effizienz und Flexibilität, sondern unterstützt auch umweltfreundlichere Mobilitätsformen. Dabei werden Land und Ballungsgebiete wesentlich besser angebunden und die Nutzung vom Automobil für diejenigen, die es wünschen, nicht mehr unbedingt notwendig.
Zugänglichkeit und soziale Inklusion
Intelligente Mobilität strebt an, für alle Nutzergruppen unabhängig davon, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt, alt oder jung etc. ist, zugänglich und nutzbar zu sein. Dies schließt auch die Bereitstellung von Mobilitätslösungen ein, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Personen aus unterschiedlichen sozioökonomischen Verhältnissen zugeschnitten sind. Barrierefreiheit und faire Tarifsysteme sind entscheidend, um eine inklusive Mobilität zu gewährleisten.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit bezieht sich auf die Schaffung von Verkehrssystemen, die langfristig ökologisch tragfähig sind. Dieser Aspekt umfasst die Ressourcen- und Energieeffizienz in allen Bereichen der Mobilität. Dies beginnt bei Minimierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen bei der Produktion von Fahrzeugen und betrachtet den gesamten Lebenszyklus der Systemkomponenten bis zu ihrer Verschrottung. Auch Verkehrssysteme als Ganzes also z.B. das MaaS (Mobility as Service) oder ein Intelligentes Transport System (ITS) werden dabei betrachtet.
Für alle Bachelor-Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens (Wirtschaftsingenieurwesen / Circular Economy Engineering, Wirtschaftsingenieurwesen/ Innovation und Design, Wirtschaftsingenieurwesen/ Intelligent Mobility, Wirtschaftsingenieurwesen/ International Management, Wirtschaftsingenieurwesen / Management und Technik) liegen folgende Kriterien für das Auswahlverfahren zugrunde:
Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik[1] = 30 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch[2] = 20 %
Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:
- die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
- das Ergebnis des BT-WISO Studierfähigkeitstestes = 30 %
Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Tests schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu 100%. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Tests nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.
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[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.
[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.
Alle weiteren Informationen zum BT-WISO Studierfähigkeitstest sowie das entsprechende Anmeldeportal finden Sie hier.
Orientierungstest
Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen.
Mit dem Orientierungstest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.
Der Orientierungstest findet online statt und kann jederzeit unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden.
Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.B. Auswahlgespräch, Eignungsfeststellungsverfahren oder Studierfähigkeitstest).
Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen.
Studierfähigkeitstest
Wenn Sie sich für einen betriebswirtschaftlichen Studiengang oder für einen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht interessieren, können Sie am "ITB-Business" (Studierfähigkeitstest für Bachelorstudiengänge in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) teilnehmen. Dies ist ein Test zur Erfassung von Fähigkeiten, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelorstudiums in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von Bedeutung sind.
Einerseits kann Ihnen die Teilnahme eine Entscheidungshilfe sein, ob die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen Ihr Interesse weckt und andererseits können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.
Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist freiwillig.
Das Ergebnis des Studierfähigkeitstests wird bei der Ermittlung der Gesamtnote für das Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn dadurch die Gesamtnote verbessert werden kann. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.
Sie können den Testbericht beliebig oft für Bewerbungen verwenden.
Der Test wird in Kooperation mit der ITB Consulting GmbH durchgeführt, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Test (z.B. Inhalte, Aufbau, Termine, Teinahmegebühren) auf den externen Seiten der ITB Consulting GmbH.
Gemäß den Vergabevorschriften für Studienplätze kann jede Hochschule innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird.
Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer, Zweitstudiumbewerber und Bewerber, deren Ortsbindung im öffentlichen Interesse steht. Die übrigen Studienplätze werden vergeben:
- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren
Es gelten folgende Auswahlkriterien:
Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %
[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. [2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache. |
Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:
- die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
- das Ergebnis des Studierfähigkeitstestests = 30 %.
Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.
Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.
Bewerbung
Bewerbungsstichtag bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester.
Bitte beachten Sie die abweichenden Termine für die zulassungsfreien Studiengänge in der Fakultät für Technik (für das Sommersemester: 15. März.; für das Wintersemester: 30. September).
Reichen Sie dafür alle benötigten Unterlagen sowie den Nachweis über die Teilnahme am landesweiten Orientierungstest (OT) ein. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.
Sonderanträge zur Bewerbung
Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.
Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.
Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen.
Bitte beachten Sie den gesonderten Hinweis der Fakultät Gestaltung zum Härtefallantrag.
Ein Härtefall gem. HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten.
Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.
Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst nach HZVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.
Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. HZVO ist gegeben bei Bewerbern, die
a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,
b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.
In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls sie Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.
Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten eingereicht werden.
Die Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem Auslandsschuljahr sind keine Begründungen.
Bewerbungsprozess für Bachelor-Studiengänge
Bewerbungsprozess (Bachelor) für
- die Studiengänge der Fakultät für Gestaltung: Bewerbungswegweiser Fakultät für Gestaltung (Bachelor)
- alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:
- alle zulassungsfreie Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 2 und 3 gegliedert:
1. Registrierung auf hochschulstart.de
Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.
2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.
3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.
Bitte beachten Sie:
Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung (externer Link).
Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim im Falle einer Immatrikulation/Einschreibung
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.
Für zulassungsfreie Studiengänge:
Die am Ende Ihres Antrags genannten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.
Zum Online-Portal...
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Vorbereitungskurse
Es finden vor dem Vorlesungsbeginn Vorbereitungskurse statt.
Sie sind für alle Studierende im 1. Semester empfehlenswert.