Solide Grundlagen des Wirtschaftsingenieurwesens kombiniert mit innovativen, nachhaltigkeitsorientierten Ansätzen der „Circular Economy“, um Unternehmen zukunftsfähig zu gestalten.
- Abschluss: Bachelor of Science (B. Sc.)
- Dauer: 7 Semester inkl. 1 Praxissemester und Thesis
- Zulassung: zum Sommer- und Wintersemester
Wesentliche Studieninhalte:
- Nachhaltige Produktentwicklung
- Nachhaltigkeitsorientiertes Innovations‐ und Geschäftsprozessmanagement
- Digitale Technologien der „Green Economy“
- Umwelt‐ und Recyclingtechnologien
Besonderheiten:
- Unternehmenskontakte durch Praxisprojekte bereits während des Studiums
- Interdisziplinäre und studiengangsübergreifende Lehrveranstaltungen
- Einbeziehung neuester Forschungsansätze
Mögliche Berufsfelder:
- Innovationsmanagement, Strategieentwicklung, Produktentwicklung
Das Beherrschen von Schnittstellen ist eine zentrale Fähigkeit, um die Herausforderungen der Circular Economy zu meistern und wichtige Fragen zu beantworten.
- Kann man Kunststoff‐Verbundwerkstoffe am Nutzungsende immer nur verbrennen?
- Sind Metalle tatsächlich unendlich kreislauffähig?
- Gehen uns nicht bald die Rohstoffe für die Elektromobilität aus?
- Sind Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen immer die bessere Option?
Wirtschaftsingenieurinnen und Wirtschaftsingenieure sind Fachleute für Schnittstellen in Unternehmen:
Technische Aspekte des Einkaufs, Marketing für innovative Produkte, oder das Management von Entwicklungsprojekten sind nur einige Beispiele für anspruchsvolle Arbeitsfelder für kommunikationsstarke und zukunftsorientierte Persönlichkeiten.
Weil in der der produzierenden Industrie etwa 40% der Gesamtkosten auf Materialien entfallen und in Deutschland kaum Primärrohstoffe gewonnen werden, gewinnt die Circular Economy zunehmend an Bedeutung in Industrie und Gesellschaft. Nicht nur die Europäische Union hat ein „Circular Economy Package“ zusammengestellt, das prioritäre Materialströme wie Automobile, Elektro‐ und Elektronikprodukte, Textilien oder Verpackungen in den Fokus nimmt. Auch Deutschland arbeitet an einer Kreislaufwirtschaftsstratege für eine zukunftsfähige Wirtschaft mit umweltfreundlichen und nachhaltigen Produkten.
Damit ist klar: Die Unternehmen benötigen Spezialisten, die das zirkuläre Wirtschaften verstanden haben und gleichzeitig die Fähigkeiten zur Umsetzung mitbringen.
Vier Handlungsfelder bestimmen dabei die Umsetzung der Circular Economy in Unternehmen:
Neben der Auswahl von Werkstoffen für Produkte und Anlagen und den Verfahren und Prozessen für ihre Verarbeitung sind die Gestaltung von Produkten und auch die Geschäftsprozesse relevant, um letztlich zirkuläre und gleichzeitig wirtschaftliche Prozesse und Produkte zu realisieren. Genau das können Wirtschaftsingenieurinnen und Wirtschaftsingenieure aus Pforzheim.
Werkstoffe
Im Studium WI/CEE in Pforzheim beschäftigen Sie sich mit metallischen, polymeren und keramischen Werkstoffen von den grundlegenden Materialeigenschaften über die Verarbeitungsprozesse bis hin zum Recyclingpotential der Werkstoffe. Sie analysieren in Laborveranstaltungen die Verbindungstechnik und die Werkstoffe von Elektroprodukten und stellen aus Kunststoffteilen neue Produkte her, deren Eigenschaften Sie prüfen und bewerten.
Verarbeitungsprozesse
Dabei nutzen Sie Verarbeitungsprozesse wie Extrusion und Spritzguß, aber Sie kennen nach Ihrem Studium alle industriellen Prozesse zur Herstellung und Verarbeitung industrieller Werkstoffe. Als Schnittstellenprofi wissen Sie dann auch, an welchen Stellen in diesen Prozessen Rezyklate eingesetzt werden können, und was dabei aus technischer und wirtschaftlicher Sicht für eine erfolgreiche Prozeßumstellung beachtet werden muß.
Produktgestaltung
Die Methoden und Regeln zur Produktgestaltung zur Verbesserung zirkulärer Eigenschaften bringen Sie auch aus Ihrem Studium mit, so daß Sie gemeinsam mit Entwicklungsingenieuren und Kunden die bestmögliche Lösung ausarbeiten können. Dabei berücksichtigen Sie nicht nur technische, sondern auch Nachhaltigkeitsanforderungen mit ihren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten, für die Sie Lebenszyklusanalysen (LCA) nutzen.
Organisation und Management
in kreislauffähig gestaltetes Produkt wird ohne passende Rücknahmelogistik und ohne Geschäftsmodell für die Rücknahme keinen Wiedereinsatz erfahren. Die Organisation technischer Prozesse und deren Abstimmung mit Managementabläufen und Geschäftsprozessen, um den Anforderungen der Circular Economy gerecht zu werden, ist dabei eine Kernaufgabe. Sie lernen hierfür den Umgang mit Kennzahlen (KPI/Key Performance Indicators) und Umweltmanagementprozessen, und können die Chancen der elektronischen Produktpässe erkennen und nutzen.
Zulassung & Bewerbung
Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen/ Circular Economy Engineering ist zulassungsbeschränkt. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli, für das Sommersemester ist der 15. Janaur.
Zulassungsvoraussetzung
- allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Für alle Bachelor-Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens (Wirtschaftsingenieurwesen / Circular Economy Engineering, Wirtschaftsingenieurwesen/ Innovation und Design, Wirtschaftsingenieurwesen/ Intelligent Mobility, Wirtschaftsingenieurwesen/ International Management, Wirtschaftsingenieurwesen / Management und Technik) liegen folgende Kriterien für das Auswahlverfahren zugrunde:
Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik[1] = 30 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch[2] = 20 %
Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:
- die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
- das Ergebnis des BT-WISO Studierfähigkeitstestes = 30 %
Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Tests schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu 100%. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Tests nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.
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[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.
[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.
Alle weiteren Informationen zum BT-WISO Studierfähigkeitstest sowie das entsprechende Anmeldeportal finden Sie hier.
Orientierungstest
Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen.
Mit dem Orientierungstest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.
Der Orientierungstest findet online statt und kann jederzeit unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden.
Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.B. Auswahlgespräch, Eignungsfeststellungsverfahren oder Studierfähigkeitstest).
Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen.
Studierfähigkeitstest
Wenn Sie sich für einen betriebswirtschaftlichen Studiengang oder für einen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht interessieren, können Sie am "ITB-Business" (Studierfähigkeitstest für Bachelorstudiengänge in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) teilnehmen. Dies ist ein Test zur Erfassung von Fähigkeiten, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelorstudiums in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von Bedeutung sind.
Einerseits kann Ihnen die Teilnahme eine Entscheidungshilfe sein, ob die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen Ihr Interesse weckt und andererseits können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.
Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist freiwillig.
Das Ergebnis des Studierfähigkeitstests wird bei der Ermittlung der Gesamtnote für das Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn dadurch die Gesamtnote verbessert werden kann. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.
Sie können den Testbericht beliebig oft für Bewerbungen verwenden.
Der Test wird in Kooperation mit der ITB Consulting GmbH durchgeführt, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Test (z.B. Inhalte, Aufbau, Termine, Teinahmegebühren) auf den externen Seiten der ITB Consulting GmbH.
Gemäß den Vergabevorschriften für Studienplätze kann jede Hochschule innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird.
Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer, Zweitstudiumbewerber und Bewerber, deren Ortsbindung im öffentlichen Interesse steht. Die übrigen Studienplätze werden vergeben:
- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren
Es gelten folgende Auswahlkriterien:
Es wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %
[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. [2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache. |
Es wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:
- die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
- das Ergebnis des Studierfähigkeitstestests = 30 %.
Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.
Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.
Bewerbung
Bewerbungsstichtag bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester.
Bitte beachten Sie die abweichenden Termine für die zulassungsfreien Studiengänge in der Fakultät für Technik (für das Sommersemester: 15. März.; für das Wintersemester: 30. September).
Reichen Sie dafür alle benötigten Unterlagen sowie den Nachweis über die Teilnahme am landesweiten Orientierungstest (OT) ein. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.
Sonderanträge zur Bewerbung
Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.
Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.
Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen.
Bitte beachten Sie den gesonderten Hinweis der Fakultät Gestaltung zum Härtefallantrag.
Ein Härtefall gem. HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten.
Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.
Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst nach HZVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.
Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. HZVO ist gegeben bei Bewerbern, die
a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,
b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.
In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls sie Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.
Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten eingereicht werden.
Die Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem Auslandsschuljahr sind keine Begründungen.
Bewerbungsprozess für Bachelor-Studiengänge
Bewerbungsprozess (Bachelor) für
- die Studiengänge der Fakultät für Gestaltung: Bewerbungswegweiser Fakultät für Gestaltung (Bachelor)
- alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:
- alle zulassungsfreie Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 2 und 3 gegliedert:
1. Registrierung auf hochschulstart.de
Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.
2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.
3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.
Bitte beachten Sie:
Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung (externer Link).
Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim im Falle einer Immatrikulation/Einschreibung
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.
Für zulassungsfreie Studiengänge:
Die am Ende Ihres Antrags genannten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.
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Vorbereitungskurse
Es finden vor dem Vorlesungsbeginn Vorbereitungskurse statt.
Sie sind für alle Studierende im 1. Semester empfehlenswert.